Erstellung einer Expertise zu Fragen des Kostendeckungsprinzips

Ausgehend von einer Weisung des Regierungsrates des Kantons Zürich durfte ich als Experte bei einer Expertise zur Einhaltung des Kostendeckungsprinzips in öffentlich rechtlichen Alters- und Pflegeinstitutionen mitwirken und einen Expertenbericht zu Handen des Bezirksrates verfassen.

Dabei hat sich herausgestellt, dass das für das öffentlich rechtliche Gemeinwesen geltende Kostendeckungsprinzip vor allem bei einer sehr guten Auslastung der Pflegeeinrichtung verletzt werden kann. Die Betrachtung geht von den Kosten aus und berücksichtigt einen Aufschlag von 5 % und soll auf diese Weise zum maximalen Ertrag führen. Dabei wird als Periode ein Berichtsjahr gewählt.

Das Kostendeckungsprinzip stellt sich in dieser Form als meines Erachtens nicht tauglich heraus und kann leicht umgangen werden indem man einfach die Kosten treibt. Das kann nicht der Sinn sein.

Ein mit einem cost plus Verfahren vergleichbares Modell kann wohl nur dann angwendet werden, wenn die tatsächliche Ertragslage unklar ist. Die Steuerbehörden bedienen sich solcher Modelle oder taten es zumindest in der Vergangenheit zu Recht. Ich bin der Ansicht, dass die Erträge einer Pflegeinstitution sehr wohl bekannt sind, denn im Endeffekt wird der Tarif mit den Bewohnern abgemacht und nicht die Kosten.

Der Betrachtungszeitraum von einem Jahr darf angezweifelt werden. Die Bestimmung einer Vergleichsperiode ist aber immer subjektiv und daher nicht tauglich. Ein brauchbares Instrument zur Bestimmung wie lange die Vergleichsperiode dauern soll fehlt.

Meine persönliche Meinung zum Thema ist, sofern das Kostendeckungsprinzip überhaut als Masstab gelten soll, dass man von einer angemessen budgetierten Ertragslage ausgehen muss. Diese soll bekannt Erfahrungszahlen abbilden. Seien diese nun die eigenen vergangenen Werte oder allenfalls ein kantonaler oder schweizweiter Durchschnitt. Ein über diesem budgetierten Ertrag liegender Einnahmenüberschuss ist meines Erachtens auf eine ausserordentlich gute Auslastung zurückzuführen und soll unberücksichtigt bleiben. Die Mittel verbleiben in der Pflegeinstitution und sollen zur Überbrückung von schlechteren Auslastungszahlen als Reserven zur Verfügung stehen.

Die Pflegeinstitutionen sollen auch weniger gute Zeiten überbrücken können und müssen diesen liquiditätsmässig standhalten können.

Für mich weit wichtiger ist es die Wirtschaftlichkeit der Institutionen zu gewährleisten. Ein wirtschaftlich geführter Betrieb ist rentabel, kann mit fairen Tarifen kalkulieren, muss nicht subventioniert werden. Eine Beurteilung über Benchmarks ist dabei durchaus machbar.

Rainer Brügger

dipl. Wirtschaftsprüfer